Österreichs Ordensspitäler wünschen sich, dass die Trägervielfalt im gemeinnützigen, öffentlich finanzierten Gesundheitswesen des Landes gesetzlich verankert wird, und zwar im Krankenanstaltengesetz. Michael Heinisch, Leiter der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ordensspitäler, begründete dies am 11. März 2019 bei einer Pressekonferenz in Wien u.a. mit den Ergebnissen einer internationalen Studie, welche das Institut für Höhere Studien (IHS) im Auftrag der Ordensgemeinschaften Österreich erarbeitet hat. In der Studie geht es um einen internationalen Vergleich zwischen öffentlich-gemeinnützigen, privat-gemeinnützigen und privat-gewinnorientierten Spitalsträgern, die Bedeutung der Trägervielfalt im internationalen Spitals-Kontext und ihre künftige Relevanz für eine qualitätsvolle und effiziente Gesundheitsversorgung.